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PSA Marketing GmbH AGB`s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BERATUNG DER
PSA Marketing GmbH
Stand: Mai 2020
 

 
1. Geltungsbereich

 

  • Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Soweit diese keine Regelungen enthalten, gilt das Gesetz. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von dem Gesetz zu unserem Nachteil abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn unsere Vertragsleistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zu unserem Nachteil von dem Gesetz abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos erbracht werden.

 

  • Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

 

  • Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

 

  • Soweit nichts anderes vereinbart, gelten für unsere Leistungen die Regelungen der §§ 611 ff BGB.

 

  • Vertragsgegenstand sind die vereinbarten Leistungen und nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

 

  • Wir sind berechtigt, Untervollmacht an Dritte zu erteilen oder Subunternehmer einzusetzen.

 

 2. Angebote, Auftragserteilung und Vertragsgegenstand

 

  • Unsere Angebote und Kostenanschläge sind – sofern nicht ausdrücklich als fest bezeichnet – freibleibend und unverbindlich. Gebuchte Termine des Vertragspartners sind fest und verbindlich.

 

  • An allen Angebots- und Vertragsunterlagen, insbesondere Entwürfen, Zeichnungen, Abbildungen etc. sowie Mustern, Modellen und Prototypen, behalten wir uns sämtliche Rechte insoweit vor, als sie nicht nach Sinn und Zweck des Vertrages bzw. auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung dem Vertragspartner eingeräumt werden. Angebotsunterlagen sowie Muster, Modelle und Prototypen sind uns auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner diesbezüglich nicht geltend machen.

 

  • Wir bemühen uns, einem nach Vertragsabschluss erfolgenden Änderungsverlangen des Vertragspartners bezüglich der vertragsgegenständlichen Leistungen Rechnung zu tragen, soweit uns dies im Rahmen unserer betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar ist.

 

  • Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, bzw. der Auftrag des Vertragspartners an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Wir erbringen unsere Leistungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und stets bezogen auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Vertragspartners. Unsere Leistung beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Unsere Leistung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess und ein bestimmter Erfolg kann nicht garantiert werden. Der Vertragspartner sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Der Vertragspartner ist für seine physische und psychische Gesundheit in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Vertragspartner aufgrund unserer Leistungen durchführt, liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich.

 

2.5. Der Vertragspartner erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Leistungstermin.

 

2.6. Soweit vereinbart oder erforderlich, ziehen wir Dritte hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Vertragspartner, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

2.7. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Vertragspartner.

 

 3. Preise und Zahlungsbedingungen

 

  • Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.
  • Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung ausschließlich etwaiger Zusatzkosten, wie Fahrtkosten, Porto, Versand, Fracht, Verpackung, Versicherung. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Fortsetzung der Tätigkeit über den vereinbarten Umfang hinaus, rechnen wir nach Aufwand ab. Fahrtkosten werden pauschal mit 0,70 Euro pro gefahrenem Kilometer abgerechnet.

 

  • Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Vertragspartners im Voraus ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  • Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

 4. Leistungsfristen, Termine und Mitwirkung des Vertragspartners

 

4.1. Leistungstermine können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Die angegebenen Leistungszeiten sind nur dann Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche festgelegt werden.

 

4.2. Die Einhaltung von Leistungsverpflichtungen, insbesondere Leistungsterminen, setzt voraus:

  • die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung etwaiger Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, insbesondere den Eingang vom Vertragspartner zu liefernder Unterlagen und Informationen;
  • die Klärung sämtlicher Einzelheiten mit dem Vertragspartner;
  • den Eingang vereinbarter Abschlagszahlungen.

 

Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

4.3. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Vertragspartner erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

 

4.4. Unsere Haftung im Falle von Leistungsverzögerung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, außer die Leistungsverzögerung beruht auf einer von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.

 
5. Verschwiegenheitsklausel

 

 Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Vertragspartner selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Vertragspartner an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Vertragspartner zurückgesendet.

 
6. Mängelrüge

 

6.1. Wenn uns der Vertragspartner nicht innerhalb von fünf Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

 

6.2. Sollte der Vertragspartner eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.

 

6.3. Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Vertragspartner das Recht auf Minderung oder Rücktritt.

 
7. Haftungsbeschränkung

 

7.1.  Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Vertragspartner verantwortlich.

 

7.2. Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Vertragspartners zurückbleibt.

 

7.3. Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Vertragspartner selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.

 

7.4. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe der 5-fachen Nettovergütung des betreffenden Auftrags begrenzt.

  

8. Rechte an Know-how, Gewerbliche Schutzrechte und Abwerbung

8.1. Bei uns vorhandene bzw. während der Durchführung der mit uns abgeschlossenen Verträge gewonnene geheime, hochwertige und fortschrittliche Kenntnisse (Know-how) sowie Erfindungen und etwaige diesbezügliche gewerbliche Schutzrechte stehen – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung bzw. der dem Vertragspartner nach Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zustehenden Nutzung oder Verwendung der Leistungsgegenstände – allein uns zu.

 

8.2. Der Vertragspartner steht dafür ein, dass die mit ihm verbundenen Unternehmen sowie seine und deren Mitarbeiter alles unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter von uns gefährden könnte. Insbesondere ist vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit mit uns die Abwerbung, Einstellung oder sonstige Beschäftigung von deren Mitarbeitern oder deren ehemaligen Mitarbeitern, die fachlich im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses beschäftigt waren, zu unterlassen.

 

8.3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot gemäß § 8.2 hat der Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- Euro zu zahlen. Im Fall eines Dauerverstoßes wird die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt, längstenfalls jedoch nur bis zum Ablauf von 24 Monaten nach der Beendigung der Zusammenarbeit mit uns. Wir behalten uns die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vor.

 
9. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

9.1. Vorbehaltlich besonderer Vereinbarung ist Erfüllungsort ausschließlich unser Geschäftssitz. Forderungen gegenüber uns in Bezug auf die von uns zu erbringenden Leistungen dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.

 

9.2. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Vertragspartners. Vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber Vertragspartnern mit Sitz im Ausland.

 

9.3. Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) zur Anwendung.

 

9.4. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Vertragspartner unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.