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Amazon Konto gesperrt – friedlich einigen ist billiger

Amazon Konto gesperrt – friedlich einigen ist billiger

Amazon Konto entsperren – oder warum man sich besser ohne eine gerichtlichen Klage einigen sollte und ein Maßnahmeplan die bessere Alternative zu einer Gerichtsklage darstellt!

Alles beginnt schon mit der Frage „wen soll man wo verklagen?“!

Amazon ist nicht einfach eine Plattform, sondern ein Konglomerat unterschiedlicher juristischer Personen.

Geht es bei deinem konkreten Problem um eine Sperrung deines Händlerkontos, so ist dafür die Amazon Service Europe S.a.r.l. zuständig. Der Hauptsitz der Amazon Service Europe befindet sich in Luxemburg. Allerdings, hier wird es etwas billiger aus juristischer Sicht – das Unternehmen verfügt über eine Zweigniederlassung in München. Du kannst also Amazon in München verklagen und musst nicht in Luxemburg klagen.

Wenn es sich jedoch um eine Sperrung deines Kontoguthabens bei Amazon als Händler handelt, ist nicht die Service Europa zuständig, sondern mit ziemlicher Sicherheit die Amazon Payments Europe s.c.a. Diese juristische Gesellschaft ist in Luxemburg ansässig und verfügt über keine Filiale in Deutschland.

Der Gerichtsort ergibt sich nicht automatisch aus der URL des Marketplaces.

Zu diesem Umstand gibt es einen Fallbericht des Bundeskartellamtes aus dem Jahre 2019 mit der Aktennummer B2-88-18.

Früher sahen die Amazonverträge eine praktische Ausschließlichkeit des Gerichtsortes Luxemburg vor. Dank der europäischen Rechtsprechung und des Bundeskartellamtes gilt dies nicht mehr.

Heute kannst du wählen, ob die Klage in Deutschland oder in Luxemburg eingereicht werden soll. Der Vorteil in Luxemburg ist, dass das das Gericht kostenlos ist, in Deutschland fallen Gerichtskosten an. Zudem gibt es Unterschiede in der Rechtsprechung, zum Beispiel zur Frage bezüglich Behinderung von Mitbewerbern.

In Deutschland kannst du dich auf Behinderung durch die Marktmacht von Amazon berufen. Hinweise dazu findest du im Artikel 20 GWB „Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht“.
Zusätzlich kann auch der Artikel über „Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Artikel 33 „Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch“ angeführt werden.

Damit du jedoch diese Gesetze in Anspruch nehmen kannst, musst du nachweisen, dass du dich jederzeit absolut korrekt verhalten hast.

Zusätzlich kann man sich auf die Europäische Verordnung ROM II Art. 6 über „unlauteren Wettbewerb und den freien Wettbewerb einschränkendes Verhalten“ berufen.

Doch nur dann, wenn du dich keinerlei Fehlverhaltens schuldig gemacht hast.

Grundsätzlich gilt, wenn du die Klage verlierst, zahlst du nicht nur deinen Rechtsanwalt, sondern auch den Anwalt des Beklagten. Zudem können sich Gerichtsprozesse jahrelang hinziehen. Selbst wenn du in der ersten Instanz Recht bekommst, kann Amazon den Fall zur nächst höheren gerichtlichen Instanz ziehen.

Genau darum ist es so wichtig, sich immer zuerst friedlich mit Amazon zu einigen und mit einem Maßnahmeplan das gesperrte Händlerkonto wieder freizubekommen. Das Gleiche gilt auch für eine gesperrte ASIN. Aufgrund unserer Praxiserfahrungen können wir nur sagen, dass man sich in 99 Prozent aller Fälle immer friedlich mit Amazon einigen kann. Amazon sperrt nicht aus Bösartigkeit, sondern weil Amazon eine Kontrollpflicht hat. Wird zum Beispiel eine Markenverletzung bei Amazon angemahnt, ist Amazon als Plattform verpflichtet, diesem Hinweis nachzugehen.

Sollte dein Problem irgendetwas mit dem Kindle zu tun haben, bleibt dir übrigens im Falle einer Klage nur der Weg nach Luxemburg. Warum und wieso führen wir gerne in unserem nächsten Artikel zum Thema Amazon Konto entsperren aus! Hast du ein Problem mit deinem Händlerkonto oder mit einer ASIN? Frag uns – wir nehmen uns diesem Problem für dich an!

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